DACHRINNENREINIGUNG
DACHREINIGUNG
Reinigung, Reparatur und Wartung von Dächern, Dachrinnen, Fallrohren oder Schneefanggittern
Für die Reinigung von Dächern, Dachrinnen, Fallrohren und Schnellfanggittern von Blättern, Laub, Moos oder Algen arbeitet Kulas Concept je nach Situtation vor Ort wahlweise mit der Seiltechnik oder verwendet spezielle Langleitern. Ergänzend bieten wir auch Begutachtungen und Instandsetzungsleistungen an.
Speziell die Dachrinnenreinigung ist ein wiederkehrendes Thema für Immobilienbesitzer oder Hausverwaltungen. Als Profis in diesem Bereich bieten wir unseren Kunden deshalb kostengünstige Wartungsverträge an. Hierbei legen wir gemeinsam mit Ihnen fest, in welchem Monat eines Jahres die Arbeiten an Ihrem Objekt durchgeführt werden sollen. Dabei garantieren wir Ihnen einen gleichbleibenden Preis für einen Zeitraum von drei Jahren. So zahlt sich ein Wartungsvertrag mit Kulas Concept gleich mehrfach aus.
Speziell die Dachrinnenreinigung ist ein wiederkehrendes Thema für Immobilienbesitzer oder Hausverwaltungen. Als Profis in diesem Bereich bieten wir unseren Kunden deshalb kostengünstige Wartungsverträge an. Hierbei legen wir gemeinsam mit Ihnen fest, in welchem Monat eines Jahres die Arbeiten an Ihrem Objekt durchgeführt werden sollen. Dabei garantieren wir Ihnen einen gleichbleibenden Preis für einen Zeitraum von drei Jahren. So zahlt sich ein Wartungsvertrag mit Kulas Concept gleich mehrfach aus.
Günstige Rechtssprechung zur Dachrinnenreinigung für Vermieter
Nach Festellung des Bundegerichtshofes (VIII ZR 167/03 und VIII ZR 146/03) können die Kosten einer Dachrinnenreinigung bei einer entsprechenden Vertragsvereinbarung als „sonstige Betriebskosten“ auf die Mieter umgelegt werden. Entscheidend – so der BGH – ist, dass die Dachrinnenreinigung in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden muss, zum Beispiel weil das fragliche Gebäude von einem hohen Baumbestand umgeben ist. Ist eine turnusmäßige Reinigung notwendig, gelten die hierfür laufenden Kosten als Betriebskosten.
Voraussetzung für die Kostenübernahme durch Mieter ist zudem, dass im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wird, die Betriebskostenart „Dachrinnenreinigung“ auch als sonstige Betriebskosten umzulegen. Eine bloße Vereinbarung, dass der Mieter auch „sonstige Betriebskosten“ zu tragen hat, reicht also nicht aus. (Quelle: Deutscher Mieterbund / Mietrecht)
Voraussetzung für die Kostenübernahme durch Mieter ist zudem, dass im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wird, die Betriebskostenart „Dachrinnenreinigung“ auch als sonstige Betriebskosten umzulegen. Eine bloße Vereinbarung, dass der Mieter auch „sonstige Betriebskosten“ zu tragen hat, reicht also nicht aus. (Quelle: Deutscher Mieterbund / Mietrecht)
Wir reinigen Ihr Dach und halten die Rinnen frei – kostengünstig und schnell.