ANSCHLAGEINRICHTUNGEN PSA GA
Anschlagpunkte / Sekuranten und Absturzsicherungen:
Safety first – denn Arbeitssicherheit geht vor!
Safety first – denn Arbeitssicherheit geht vor!
Die Berufsgenossenschaftlichen Regeln BGR 198 und BGR 199 verpflichten die Betreiber von Höhensicherungsanlagen und persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA), ihre Geräte wiederkehrend zu überprüfen.
Nach DGUV Grundsatz 312-906 (BGG 906) ist jeder Unternehmer verpflichtet, sowohl die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz als auch Absturzsicherungen (Anschlageinrichtungen) mit Anschlagpunkten / Sekuranten mindestens alle zwölf Monate von einer sachkundigen Person prüfen und warten zu lassen.
Unsere Leistungen im Bereich Anschlageinrichtungen und PSAgA
Wir übernehmen für Sie:
- Montage und jährliche Überprüfung von Anschlageinrichtungen nach DIN EN 795
- Überprüfung von Einzel Anschlagpunkten / Sekuranten nach EN795 (TypA)
- Überprüfung von Rückhalten- und Auffangsystemen
- Wiederkehrende Wartung und Dokumentation
- Überprüfung Ihrer PSA gA Schutzausrüstung von Auffanggurten nach DIN EN 361,
Verbindungsmittel nach DIN EN 354, Verbindungselemente nach DIN EN 362,
Falldämpfer nach DIN EN 355, Mitlaufende Auffanggeräte nach DIN EU 353-2,
Höhensicherungsgeräte nach DIN EN 360
Setzen Sie auf unsere Erfahrung
Unsere jahrzehntelangen Erfahrung im täglichen Einsatz der genannten Sicherheitssysteme und regelmäßige Schulungen machen uns zum verlässlichen Partner zu allen Aspekten der Höhensicherheit.
Gehen Sie auf Nummer sicher mit Kulas Concept.