Die Berufsgenossenschaftlichen Regeln BGR 198 und BGR 199 verpflichten die Betreiber von Höhensicherungsanlagen und persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA), ihre Geräte wiederkehrend zu überprüfen.
Nach DGUV Grundsatz 312-906 (BGG 906) ist jeder Unternehmer verpflichtet, sowohl die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz als auch Absturzsicherungen (Anschlageinrichtungen) mit Anschlagpunkten / Sekuranten mindestens alle zwölf Monate von einer sachkundigen Person prüfen und, falls vom Hersteller für notwendig erachtet, warten zu lassen.
Wir übernehmen für Sie:
Unsere jahrzehntelangen Erfahrung im täglichen Einsatz der genannten Sicherheitssysteme und regelmäßige Schulungen machen uns zum verlässlichen Partner zu allen Aspekten der Höhensicherheit.
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